Praxisschulen bzw. Kindergärten
Damit AfaP-Studierende ihr Praxisstudium an einer Partnerschule absolvieren können, wird vorausgesetzt, dass eine Einrichtung grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Studierenden und der Ausbildungsstätte AfaP befürwortet. Dies beinhaltet insbesondere, dass Studierende über (zertifizierte) Praxislehrpersonen Einblicke in die Unterrichtspraxis erhaltent, Zugang zu den pädagogischen Konferenzen gewährt werden und die Praxislehrpersonen in einen direkten Dialog mit der AfaP treten, um die erbrachten Studienleistungen und Lernfortschritte zu dokumentieren.
Die neue Partnerschaft zwischen Einrichtung und AfaP besteht darin, dass
- es für die Praxisleitung der AfaP eine verantwortliche Ansprechperson für Mentorate seitens der Einrichtung gibt,
- zwischen den Studierenden, den jeweiligen Praxislehrpersonen und der Praxisleitung der AfaP individuell abgestimmte Vereinbarungen gibt über Inhalt und Dauer der Zusammenarbeit (Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Begleitung und Ziel),
- die Einrichtung ihre Konferenzarbeit für die Studierenden öffnet und ihnen ermöglicht ihre Forschungsfragen zu präsentieren,
- die duale Ausbildung durch gegenseitigen Austausch von beiden Partnern unterstützt wird.