
Studienabschlüsse
Diplom
Das Diplom weist aus, dass der/die AfaP-Absolvent/in eine Praxiszeit von ca. 1800 Stunden absolviert hat. Studierende im Vollzeitstudium benötigen dazu noch ein Referendariatsjahr. Es beinhaltet eine Bestätigung der Schulleitung sowie einen Arbeitsbericht der/s Mentors/in, der die pädagogische Tätigkeit im 3. Jahr dokumentiert. Das Diplom berechtigt zu einer regulären Unterrichtstätigkeit an einer Rudolf Steiner Schule respektive Waldorfschule oder einer pädagogischen Institution, die auf der Grundlage der anthroposophischen Pädagogik arbeitet oder die Grundsätze der anthroposophischen Pädagogik anerkennt.
Der dazugehörige «Individuelle Kompetenznachweis» gibt Auskunft über den Stand der Fähigkeitenbildung, die Fachgebiete und Klassenstufen.
Individueller Kompetenznachweis
Übertritt nach der AfaP an die PH der FHNW mit Studienverkürzung («Passerelle»)
Es besteht seit 2010 die Möglichkeit, dass Studierende der AfaP nach ihrem Abschluss an die PH der FHNW mit Studienverkürzung übertreten können. Bei entsprechender Eignung und mit Empfehlung der AfaP können diese Vorleistungen der Afap angerechnet werden. Die Studierenden durchlaufen dabei den regulären Anmeldezulassungs- und Anrechnungsprozess der PH (mit individuellem Zulassungs- und Anrechnungsentscheid durch die PH). Es könnten dabei 96 bis 106 ECTS-Punkte im Vollzeitstudium bzw. 83 bis 93 Punkte für das Praxisbegleitende Studium angerechnet werden. Bei entsprechendem Niveau kann die Diplomarbeit der AfaP als BA mit zusätzlichen 14 Punkten angerechnet werden.
Alle diese Entscheide liegen in der Kompetenz der PH.

